Impressum

ML Vent GmbH
Mainzer Strasse 22

65239 Hochheim am Main

Geschäftsführer: Daniela Laubenthal, Bobby Mejzlik

info@hochheimerterrasse.de
www.hochheimerterrasse.de

Eingetragen beim:
Amtsgericht Wiesbaden HRB 8304

USt-Id Nr.: DE 113874034

Impressum für die Webseite

ML Vent GmbH – Mainzerstrasse 22 – 65239 Hochheim am Main

gemäß Teledienstegesetz (TDG) / Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) Herausgeber:

ML Vent GmbH – Mainzerstrasse 22 – 65239 Hochheim am Main

Rechtsform des Unternehmens: Kapitalgesellschaft / GmbH.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt-Id Nr.: DE 113874034

Redaktionelle und technische Verantwortung: Bobby Mejzlik & Daniela Laubenthal

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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

© ML Vent GmbH – 2023. Alle Rechte vorbehalten.

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Die ML Vent GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, wie wir personenbezogene Daten erheben, verwenden, übertragen, speichern und schützen.

1. Erhebung von personenbezogenen Daten:

Wir können personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und andere relevante Informationen erheben, wenn Sie unsere Website besuchen, unsere Dienstleistungen nutzen oder mit uns interagieren.

2. Verwendung von personenbezogenen Daten:

Wir verwenden die gesammelten Daten, um unsere Dienstleistungen bereitzustellen, auf Anfragen zu antworten, technische Probleme zu lösen, Betrug zu verhindern und unsere Dienstleistungen zu verbessern.

3. Weitergabe von personenbezogenen Daten:

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erforderlich, um unsere Dienstleistungen zu erbringen.

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9. Kontaktinformationen:

Wenn Sie Fragen zur Datenschutzerklärung oder zum Umgang mit Ihren Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte per eMail.
Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 30.12.2023 aktualisiert.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ML Vent GmbH

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten oder Freiflächen wie Grillplätze und Sportfelder der der Burg Crass zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Feiern etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von ML Strandschiff GmbH vertreten durch Geschäftsführer Daniela Laubenthal und Bobby Mejzlik (nachfolgend ML Vent GmbH genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ML Strandschiff GmbH.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vereinbart und von ML Strandschiff GmbH schriftlich genehmigt wurden.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Veranstaltungsvereinbarung) von ML Vent GmbH an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Haftung der ML Vent GmbH beschränkt sich auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ML Vent GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sofern es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter ist verpflichtet, ML Vent GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Die polizeilichen Vorschriften, insbesondere die Feuersicherheit und Bauordnung betreffend, sind zu erfüllen. Alle Verkehrs- und Rettungswege (Zugänge, Umgänge, Niedergänge) sowie Katastrophenwege, sind vor, während und nach der Veranstaltung freizuhalten.

Leistung, Preise, Zahlung

ML Vent GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von ML Vent GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an ML Vent GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von ML Strandschiff GmbH an Dritte.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von ML Vent GmbH allgemein für derartige Leistungen errechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
Die im Angebot aufgeführten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, als Tagessätze.
Rechnungen von ML Vent GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist ML Strandschiff GmbH berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Raumänderungen bleiben ML Vent GmbH vorbehalten.
Anzahlung: (50 % Raummieten) 100 % des budgetierten Umsatzes nach Auftragsbestätigung, individuelle Änderung bei Vertragsabschluss möglich. Restzahlung inkl. aller evtl. anfallenden Extraleistungen: fällig 7 Tage nach Stellung der Endrechnung.

Rücktritt von ML Vent GmbH

1. ML Vent GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls beispielsweise höhere Gewalt oder andere von ML Vent GmbH nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden;

ML Vent GmbH begründet Anlass zu der Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Burg Crass in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von ML Vent GmbH zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen oben, „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt

2. ML Vent GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

3. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen ML Vent GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ML Vent GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

Bei Rücktritt des Veranstalters ist ML Vent GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Folgende Stornofristen gelten bei Abbestellung:
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist ML Vent GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete sowie gebuchten Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2.Folgende Stornofristen gelten bei Abbestellung:
bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises;
bis 45 Tage vor der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Veranstaltungspreises;
bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Veranstaltungspreises;
bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90 % des vereinbarten Veranstaltungspreises;
ab Tag 6 vor der Veranstaltung: voller Veranstaltungspreis;
Verschiebung der Veranstaltung: innerhalb 50 Tage werden 50 % der Stornokosten angerechnet. 

Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

ML Vent GmbH behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise neu festzusetzen und die bestätigten Räume zu tauschen, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl erheblich von der ursprünglich vereinbarten Anzahl abweicht. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl um mehr als 10 % von der ursprünglich vereinbarten Anzahl abweicht. Diese Anpassung der Preise erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ML Vent GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann ML Vent GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft (Servicepersonal, Security, Pförtner usw.) in Rechnung stellen, es sei denn, ML Vent GmbH trifft ein Verschulden.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit ML Vent GmbH, mit Ausnahme von Kleinkinderernährung.

Raumausstattung sowie Dekoration

1. Der Veranstalter darf Raumausstattung (z.B. Möbel, Dekoration, Pflanzen etc.) grundsätzlich nicht mitbringen.
Die Ausstattung der Räume wird grundsätzlich via ML Vent GmbH sowie durch ML Vent GmbH beauftragte Unternehmen exklusiv durchgeführt.
Diese werden laut Preisliste bzw. Angebot dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit ML Vent GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt procardis von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von ML Vent GmbH ist grundsätzlich untersagt.
4. Die in den Mieträumen eingebauten technischen Einrichtungen (z.B. Licht- und Tontechnik) kann nur von Mitarbeitern oder Beauftragten des Vermieters bedient werden.
Der Mieter hat die hierfür entstehenden Miet- und Personalkosten gemäß den Preislisten des Vermieters zu tragen.
Stellt der Veranstalter eigene Mitarbeiter oder beauftragte Personen (z.B. DJ) zur Bedienung bestimmter Einrichtungen, so haftet der Veranstalter/Mieter für eventuelle Schäden oder Diebstahl auch dann, wenn der Vermieter sein Einverständnis hierzu erklärt hat.
5. Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und Zahlung der fälligen Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.
6. Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen, unterliegen der Vergnügungssteuer. Eine Meldung, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Eltville hat durch den Veranstalter zu erfolgen.
7. Im Falle eines Feuerwehreinsatzes, der durch Fehlalarm (z.B. durch Nebelmaschinen) oder Sabotage ausgelöst wird, werden die anfallenden Kosten (bis zu 1.500,- €) dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. auf der Hochheimer Terrasse. ML Vent GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ML Vent GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Das mitgebrachte Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. ML Vent GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen sind vorher schriftlich mit ML Vent GmbH abzustimmen, um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, ist ML Vent GmbH berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann ML Vent GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Der Veranstalter bleibt berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, während ML Vent GmbH einen höheren Schaden nachweisen kann.

Haftung des Veranstalters für Schäden

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. ML Strandschiff GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

3. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur gestattet, wenn ML Vent GmbH diesem vorher schriflich zugestimmt hat. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass die verwendeten Materialien feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
4. Sollte sich ein Gast im Rahmen einer Kochveranstaltung selbst verletzen oder wird er durch einen anderen Gast verletzt, haftet der Veranstalter. Eine Haftung von ML Vent GmbH wird ausgeschlossen. Weiterhin muss der Veranstalter dafür Sorge tragen, dass alle Teilnehmer eines Kochkurses die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Hygiene und Gesundheit einhalten.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hochheim am Main.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von ML Vent GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von ML Vent GmbH, Hochheim am Main.

4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© ML Vent GmbH – Dezember 2023. Alle Rechte vorbehalten.

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